(geänderte Fassung vom 15.12.2007)

Die „Unabhängigen Bürgervereinigungen – UBV“ sind ein nicht rechtsfähiger Verein ohne Parteicharakter. Sie sind ein Zusammenschluss von natürlichen Personen, die sich am politischen und kulturellen Leben des Landkreises Fürstenfeldbruck beteiligen wollen.

Als Kreisverband bietet die UBV insbesondere den Mitgliedern von örtlichen Wählergruppen, Bürgerinitiativen und Bürgervereinigungen das Forum für ein Engagement auf Landkreisebene, vor allem bei Kreistagswahlen.

Ziele der „Unabhängigen Bürgervereinigungen – UBV“ sind:

  • Förderung einer liberalen, sozialen und ökologisch nachhaltigen Politik
  • Unterstützung der regionalen Wirtschaft und Kultur
  • Umfangreicher Erfahrungsaustausch und gemeinsame Veranstaltungen mit lokalen Bürgervereinigungen, Bürgerinitiativen und Wählergruppen zum Erreichen eines besseren Verständnisses für die jeweiligen örtlichen Probleme, zur Einschätzung ihrer Kreisrelevanz sowie zur Einbringung vorhandener Sachkompetenz in die Kreispolitik
  • Teilnahme an den Landkreiswahlen

Vorstandschaft:

  • Die Vorstandschaft besteht aus dem Vorstand und dem Beirat
  • Der Vorstand setzt sich zusammen aus einem gleichberechtigten Sprecherteam von 2 bis 3 Personen, dem/der Kassierer/in, dem/der Schriftführer/in
  • Der Beirat besteht aus den Kreisräten der UBV und 2 bis 4 weiteren Mitgliedern
  • Die Vorstandschaft erarbeitet ein kommunalpolitisches Programm, das regelmäßig fortgeschrieben und den Mitgliedern bei der Jahreshauptversammlung zur Diskussion und Abstimmung vorgelegt wird

Sitzungen und Beschlüsse der Vorstandschaft:

  • Die Vorstandschaft der UBV trifft sich mindestens einmal im Halbjahr zu einer Sitzung. Die Einladung mit der Tagesordnung erfolgt mindestens 2 Wochen vorher, in dringenden Fällen können auch kurzfristige Sitzungen anberaumt werden
  • Die Vorstandschaft ist beschlussfähig, wenn mindestens die Hälfte ihrer Mitglieder anwesend ist. Beschlüsse werden mit einfacher Mehrheit der Anwesenden getroffen

Wahlen:

Der Vorstand, 2 Kassenprüfer und die Mitglieder des Beirats, die nicht dem Kreistag angehören, werden alle 2 Jahre auf der Jahreshauptversammlung der UBV für jeweils 2 Jahre gewählt. Stimmberechtigt sind alle Mitglieder der UBV.

Hauptversammlung:

  • Es wird jährlich zu einer Jahreshauptversammlung mit Rechenschaftsbericht des Vorstandes und Kassenbericht geladen. Die Einladung mit Tagesordnung erfolgt schriftlich oder per E-Mail mit einer Frist von 2 Wochen, in dringenden Fällen auch kurzfristiger
  • Aus wichtigen Gründen kann eine außerordentliche Hauptversammlung einberufen werden. Diese muss auch einberufen werden, wenn mindestens ein Drittel der Mitglieder dies verlangen. Hauptversammlungen sind öffentlich.

Finanzierung:

  • Die UBV finanziert sich aus Mitgliedsbeiträgen, Spenden und Veranstaltungen. Die Höhe des Beitrags wird in einer Beitragsordnung geregelt und von der Mitgliederversammlung beschlossen.
  • Die Kreisräte leisten einen freiwilligen Beitrag aus den erhaltenen Sitzungsgeldern/Aufwandsentschädigungen
  • Die Gelder stehen zur Finanzierung von Veranstaltungen, zur Öffentlichkeitsarbeit und Wahlwerbung bereit. Sie werden von der Vorstandschaft verwaltet.

Mitgliedschaft:

Mitglied der UBV können politisch unabhängige Personen werden, die die Ziele der UBV unterstützen wollen. Sie können nach Antrag in die UBV aufgenommen werden, wenn der Vorstand zustimmt.

Beendigung der Mitgliedschaft:

  • Die Mitgliedschaft endet durch Tod, Austritt oder Ausschluss. Bereits geleistete Beiträge werden nicht zurückgezahlt.
  • Bei grobem Verstoß gegen die Geschäftsordnung oder die Interessen der UBV kann der Ausschluss eines Mitgliedes erfolgen. Er ist von der Vorstandschaft mit mindestens zwei Dritteln der Anwesenden zu beschließen.

Auflösung:

  • Die Mitglieder der UBV können die Auflösung ihrer Gruppierung in einer Hauptversammlung beschließen, wenn mindestens zwei Drittel der Stimmberechtigten dieser Auflösung zustimmen.
  • Eventuell vorhandene Gelder und Vermögenswerte werden an Organisationen übertragen, die im Sinne der UBV tätig sind. Einzelheiten bestimmt die Vorstandschaft mit Zustimmung der Auflösungsversammlung.

Diese Satzung wurde auf der Grundlage der Satzung vom 17.7.1996 mit den von der Mitgliederversammlung beschlossenen Änderungen vom 6.11.2002 und vom 15.12.2007 neu verfasst vom Sprecherteam Klaus Quinten und Ilona Wiebers und Kreisrat Max Keil.